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   BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87   

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https://dejure.org/1990,4360
BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87 (https://dejure.org/1990,4360)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1990 - VI R 55/87 (https://dejure.org/1990,4360)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1990 - VI R 55/87 (https://dejure.org/1990,4360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme vom Aufteilungsgebot bei mangelhafter Erfüllung der dem Steuerschuldner obliegenden Aufzeichnungspflicht und Mitwirkungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 600
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82

    Im Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres ist Aufgliederung in

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82 (BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152) hervorgehoben hat, braucht eine solche Aufteilung nach Voranmeldungszeiträumen jedenfalls dann nicht (mehr) zu erfolgen, wenn - wie hier - der Haftungsbescheid erst nach Ablauf der betroffenen Erhebungsjahre erlassen wurde.

    Wenngleich die gebotene Aufteilung der Haftungsbeträge grundsätzlich im verfügenden Teil (Tenor, Entscheidungssatz) des Bescheids vorgenommen werden soll (BFH-Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153), hat es der Senat auch genügen lassen, daß in dem Haftungsbescheid auf den als Anlage beigefügten oder bereits vorher zugesandten Außenprüfungsbericht Bezug genommen wurde und die für die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids erforderlichen Angaben aus diesem Bericht ersichtlich waren (Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668, und Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153).

  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Grundsätzlich ist der in einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid festgesetzte Gesamthaftungsbetrag zunächst insoweit aufzugliedern, als er auf die einzelnen Steuerschulden eines jeden betroffenen Arbeitnehmers entfällt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1985 VI R 237/80, BFHE 145, 363, BStBl II 1986, 274, 275, m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Aufteilungsgebot hat der erkennende Senat jedoch u. a. dann zugelassen, wenn der Arbeitgeber von vornherein bei seinen Arbeitnehmern keinen Regreß nehmen will oder kann oder wenn der Arbeitgeber dem FA die Namen der Arbeitnehmer vorenthalten hat (Urteil in BFHE 145, 363, BStBl II 1986, 274).

  • BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Wenngleich die gebotene Aufteilung der Haftungsbeträge grundsätzlich im verfügenden Teil (Tenor, Entscheidungssatz) des Bescheids vorgenommen werden soll (BFH-Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153), hat es der Senat auch genügen lassen, daß in dem Haftungsbescheid auf den als Anlage beigefügten oder bereits vorher zugesandten Außenprüfungsbericht Bezug genommen wurde und die für die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids erforderlichen Angaben aus diesem Bericht ersichtlich waren (Beschluß vom 1. August 1985 VI R 28/79, BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664, 668, und Urteil in BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152, 153).
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Vielmehr könne die Frage, inwieweit in einem Haftungsbescheid die Haftungsschuld selbst bestimmt und insbesondere auf die einzelnen Haftungszeiträume aufgegliedert werden müsse, nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantwortet werden (vgl. z. B. die Urteile vom 8. März 1988 VII R 6/87, BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480, 481, und vom 7. Mai 1985 VII R 175/82, BFH/NV 1986, 313).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Er hat bislang lediglich beiläufig geäußert, daß er eine solche Aufteilung nach Kalenderjahren grundsätzlich für erforderlich halte (Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81, BFH/NV 1985, 110, 112, und vom 14. Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303, 305).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81

    Aufhebung einer Vorentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung - Anwendung eines

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Er hat bislang lediglich beiläufig geäußert, daß er eine solche Aufteilung nach Kalenderjahren grundsätzlich für erforderlich halte (Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81, BFH/NV 1985, 110, 112, und vom 14. Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303, 305).
  • BFH, 07.05.1985 - VII R 175/82

    Bestimmtheitsanforderungen für die Säumniszuschläge nach den allgemeinen

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87
    Vielmehr könne die Frage, inwieweit in einem Haftungsbescheid die Haftungsschuld selbst bestimmt und insbesondere auf die einzelnen Haftungszeiträume aufgegliedert werden müsse, nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantwortet werden (vgl. z. B. die Urteile vom 8. März 1988 VII R 6/87, BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480, 481, und vom 7. Mai 1985 VII R 175/82, BFH/NV 1986, 313).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Ob dies die Behörde bei Inanspruchnahme Dritter für periodisch wiederkehrende Steuern zur betragsmäßigen Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Erhebungszeitraum verpflichtet, wird allerdings in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 1977, a.a.O., S. 295 m.w.N.; BFH, Urteile vom 28. November 1990 - VI R 55/87 - BFH/NV 1991, 601, vom 20. Mai 1980 - VI R 169/77 - BFHE 130, 461 [465], vom 8. November 1985 - VI 237/80 - BFHE 145, 363 [367] und vom 8. März 1988 - VII R 6/87 - BFHE 152, 418 [420]).
  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des

    Das FA hat zur Begründung des Haftungsbescheids auf den Bericht über die Lohnsteuer-Außenprüfung vom 17.03.2015, aus dem sich die für die inhaltliche Bestimmtheit des Bescheids erforderlichen Angaben zur Zusammensetzung der Haftungsforderung ergaben, verwiesen (s. hierzu Senatsurteil vom 28.11.1990 - VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600).
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats (z. B. Urteil vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 601, m. w. N.) etwas anderes ergeben könnte, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Allerdings sind Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen mit der Folge, dass eine Aufgliederung der Haftungsbeträge im Haftungsbescheid auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume nicht zu erfolgen braucht, wenn der Haftungsbescheid --wie hier-- erst nach Ablauf des Erhebungsjahres erlassen wurde (zum Lohnsteuerhaftungsbescheid BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600, und in BFH/NV 2009, 904).
  • BFH, 27.08.2009 - V B 75/08

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Allerdings sind Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen mit der Folge, dass eine Aufgliederung der Haftungsbeträge im Haftungsbescheid auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume nicht zu erfolgen braucht, wenn der Haftungsbescheid --wie hier-- erst nach Ablauf des Erhebungsjahres erlassen wurde (zum Lohnsteuerhaftungsbescheid BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600, und in BFH/NV 2009, 904).
  • FG München, 05.12.2012 - 4 K 3343/09

    Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen

    So sieht der BFH einen Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen den Arbeitgeber auch dann als rechtmäßig an, wenn weder in diesem Bescheid noch in dem dort in Bezug genommenen Lohnsteuer-Außenprüfungsbericht eine Aufgliederung der Lohnsteuer-Haftungsbeträge auf die einzelnen Anmeldungszeiträume vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600).
  • FG Münster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22

    Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Täter einer

    Die Angaben können sich auch aus einem Prüfungsbericht ergeben, welcher dem Bescheid beigefügt ist (BFH-Urteil vom 28.11.1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600).
  • FG Düsseldorf, 21.04.1997 - 7 V 6073/96

    Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitgebereigenschaft i. S. d. LStDV

    Eine solche Aufteilung nach Voranmeldungszeiträumen braucht dann nicht mehr zu erfolgen, wenn -wie im Streitfall - der Haftungsbescheid erst nach Ablauf des betroffenen Erhebungsjahres erlassen wurde (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1990 - VI R 55/87 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1991, 600; Urteil vom 17.03.1994 - VI R 120/92 - BStBl II 1994, 536).
  • FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern

    Demgegenüber betrifft die von der Klägerin zitierte Entscheidung (BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600) den Fall eines Lohnsteuer-Haftungsbescheides aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung.
  • FG München, 09.01.1997 - 7 K 1457/91

    Anforderung an die Feststellung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung;

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  • FG Brandenburg, 05.04.1995 - 3 K 985/94

    Zahlung einer Jahresendprämie ohne Abführung von Lohnsteuer; Rückstellungen in

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